» Sozialgericht Münster: Lebensunterhalt kann in Haft gedeckt werden
Münster (jur). Auf der Flucht befindliche verurteilte Straftäter haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Denn die per Haftbefehl Gesuchten können ihren Lebensunterhalt ohne Weiteres mit ihrem Haftantritt decken, entschied das Sozialgericht Münster in einem am Mittwoch, 13. April 2016 veröffentlichten Beschluss (Az.: S 15 SO 37/16 ER).